"Ewige Ruhe auf der Alp Spielmannda"

Die Beisetzung der Asche von Verstorbenen wird durch den Beisetzungssauftrag geregelt. Die Urne kann von Verwandten oder Freunden mitgebracht oder direkt vom Krematorium an unsere Adresse übermittelt werden. Die Errichtung privater Gedenkstätten ist ausdrücklich untersagt.

Die Urne selbst wird nicht beigesetzt. Falls keine Sonderwünsche vereinbart worden sind, wird die Asche im Mittelteil der Alp, welcher von Alpenrosenbüschen bewachsen ist, in der Erde begraben (ca. 50 cm tief) und fortan der Natur überlassen.
Als Grabzeuge wird nach jeder Beisetzung ein Messingtaler unter die Scholle gelegt (ca. 15 cm tief). Dieser besteht aus einer Messingrondelle im Durchmesser von 70 mm, auf welcher Name, Vorname, Geburtsjahr und Todesjahr der verstorbenen Person eingraviert sind. Diese Methode erlaubt uns, die betreffende Grabstelle jederzeit genau zu orten.

Beisetzungsauftrag

  • Die Beisetzung der Asche von Verstorbenen wird durch den Bestattungsauftrag geregelt.
  • Die Urne kann von Verwandten oder Freunden mitgebracht oder direkt vom Krematorium an unsere Adresse in Alterswil übermittelt werden.
  • Die Errichtung privater Gedenkstätten ist ausdrücklich untersagt.
  • Die Urne selbst wird nicht beigesetzt.
  • Falls keine Sonderwünsche vereinbart worden sind, wird die Asche im Mittelteil der Alp, welcher von Alpenrosenbüschen bewachsen ist, in der Erde begraben (ca. 50 cm tief) und fortan der Natur überlassen.
  • Als Grabzeuge wird nach jeder Beisetzung ein Messingtaler unter die Scholle gelegt (ca. 15 cm tief). Dieser besteht aus einer Messingrondelle im Durchmesser von 70 mm, auf welcher Name, Vorname, Geburtsjahr und Todesjahr der verstorbenen Person eingraviert sind. Diese Methode erlaubt uns, die betreffende Grabstelle jederzeit genau zu orten.

Hinweise EU

Die Überführung der Urne über die Schweizer Grenze ist problemlos möglich. Die Urne muss per Post an die Adresse unseres Präsidenten geschickt werden.
Postadresse
Komitee Alp Spielmannda
[Pacar GmbH]
Patrick Jerjen
Tana 103
CH-1715 Alterswil
Schweiz

EU-Bedingungen

  • Es muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden.
  • Zollgebühren werden keine erhoben.
  • Am besten wenden Sie sich an Ihr Bestattungsunternehmen oder Krematorium.